Polsterarbeiten
Einige wichtige Begriffe:
In den letzten Jahren haben der ZVR ( Zentralverband für Raum und Ausstattung) und der BSR (Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstatung) einige Fachbegriffe neu definiert, um im Polstererbereich mehr Rechtssicherheit und eine einheitliche Auslegung der Begriffe zu Schaffen. Hier einige der wichtigsten Begriffe:
Neupolstern:
bedeutet das vollständige Abnehmen und Erneuern aller Polstermaterialien.Es bleibt nur das Gestell übrig, welches, falls erforderlich, verleimt und stabilisiert wird.
Aufpolstern:
dabei wird die Federung repariert bzw. erneuert. Der weitere Polsteraufbau ggfs. komplette Poly-Schaumstoff-Formteile erneuert. Dabei wird aufgelistet, ob es sich um Sitz-, Armlehnen- oder Rückenpolster handelt.
Aufarbeiten:
beinhaltet die Nacharbeitung oder ggfs. Erneuerung von Fasson und Form sowie die Erneuerung oder oberen Polsterauflagen.
Neubeziehen:
Abnehmen des alten Bezugsstoffes und Erneuerung der Watteauflage. Auf Sitzflächen ist grundsätzlich der alte Bezugsstoff zu entfernen.
Sind bei Rücken und Armlehnen durch den verbliebenen alten Möbelstoff Aussehen und Funktion des Polstermöbels beeinträchtigt, wurden die Arbeiten nicht sachgemäß und fachgerecht ausgeführt.
Wir wünschen allen Raumausstatterkunden, dass sie den richtigen Fachmann für Ihre Inneneinrichtung und Wohlgefühl finden.